Anlagenpolitik
Ein wesentlicher Anteil des Fondsvermögens muss in Bankguthaben, Geldmarktinstrumenten, festverzinslichen Anlagen, Immobilienfonds, Aktien, Aktienfonds, Zertifikaten oder anderen Kapitalanlagen investiert sein, die dem Anlageziel einer längerfristig möglichst hohen Wertentwicklung nach Einschätzung des Portfoliomanagements zum Erwerbszeitpunkt eines Vermögensgegenstandes gerecht werden. Dabei muss der Anteil der Investmentfonds am Fondsvermögen mindestens 51% betragen.
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